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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 15 K 1552/97 E

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

Aufwendungen für berufsbegleitendes Erststudium als Sonderausgaben

Leitsatz

Außerhalb sog. Ausbildungsdienstverhältnisse können Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium auch dann nur als Sonderausgaben, nicht aber als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Studium von dem Arbeitgeber zur Voraussetzung für die Festeinstellung des vormals befristet beschäftigten Arbeitnehmers gemacht worden war.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAB-07322

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 29.07.1999 - 15 K 1552/97 E

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