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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 15 K 1455/00 H (L) EFG 2003 S. 1105

Gesetze: EStG § 8 Abs. 2, EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1, EStG § 42e

Änderung der Gesetzeslage lässt die Bindungswirkung einer Lohnsteueranrufungsauskunft entfallen

Leitsatz

Die Bindungswirkung einer Lohnsteueranrufungsauskunft entfällt, wenn sich die der Auskunft zugrundeliegenden gesetzlichen Vorschriften ändern. Eines förmlichen Widerrufs oder einer Mitteilung an den Steuerpflichtigen bedarf es in diesem Fall nicht.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 961 Nr. 16
EFG 2003 S. 1105
EFG 2003 S. 1105 Nr. 15
OAAAB-07321

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 08.05.2003 - 15 K 1455/00 H (L)

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