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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 14 K 871/97 H (L) EFG 2002 S. 540

Gesetze: EStG § 38, EStG § 40 Abs. 1 Satz 1, EStG § 42e

Keine Lohnsteuernachforderung bei Abführung der Lohnsteuer gemäß unrichtiger Anrufungsauskunft

Leitsatz

Ein Steuerpflichtiger, der entsprechend einer vom zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt erteilten Anrufungsauskunft Lohnsteuer abgeführt hat, kann unabhängig von der Richtigkeit dieser Auskunft (hier: Abweichung von FinMin-Erlass) nicht zur Nachforderung von Lohnsteuer wegen ”nicht vorschriftsmäßiger Einbehaltung” herangezogen werden. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer einen Antrag auf Pauschalierung der Lohnsteuer gestellt hat, um damit seine Steuerschuldnerschaft und die Abgeltungswirkung auszulösen.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 540
HAAAB-07319

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.01.2002 - 14 K 871/97 H (L)

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