Keine Berücksichtigung kindereigener Unterhaltsaufwendungen
Leitsatz
Bei der Berechnung der ggf. den Kindergeldanspruch ausschließenden eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes können dessen Unterhaltsaufwendungen
für seine Ehefrau und eigene Kinder nicht berücksichtigt werden.
Die Regelung der DA-FamEStG 63.4.1.1 Abs. 2, wonach die Unterhaltsbelastung des Kindes gegenüber eigenen Kindern durch Abzug
des steuerlichen Kinderfreibetrages zu berücksichtigen ist, ist gesetzwidrig und daher auch unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung
der Verwaltung von den Gerichten nicht zu beachten.
Fundstelle(n): NAAAB-07317
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 22.07.2000 - 14 K 7805/98 Kg
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