Bei Bezug von Krankengeld kein Abzug des Arbeitnehmerpauschbetrag zur Ermittlung der Kindergeld-Einkommensgrenze
Leitsatz
1. Bezieht ein Auszubildender nach einem Arbeitsunfall in dem für den Kindergeldanspruch maßgebenden Kalenderjahr lediglich
(steuerfreies) Krankengeld, so ist die Werbungskostenpauschale nicht bei der Ermittlung seiner eigenen Einkünfte und Bezüge
zu berücksichtigen. Die abweichende gesetzliche Regelung bei der Anwendung des Progressionsvorbehalts kann nicht auf die Prüfung
der Deckung des existenznotwendigen Bedarfs als negative Voraussetzung des Kindergeldanspruchs übertragen werden.
2. Der Werbungskostenpauschbetrag kann nicht im Hinblick auf vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 630 EFG 2003 S. 630 Nr. 9 FAAAB-07311
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.12.2002 - 14 K 6509/01 Kg