Streitwert und Kostenentscheidung bei Kindergeldsache
Leitsatz
Soweit sich in einer Kindergeldsache der Streitgegenstand des Klageverfahrens und des außergerichtlichen Vorverfahrens deckt,
wird die in der Einspruchsentscheidung von der Familienkasse getroffene Kostenentscheidung für das Einspruchsverfahren durch
die gerichtliche Kostenentscheidung gegenstandslos.
Wird eine Kindergeldfestsetzung mit Auswirkung für den Zeitraum vor Klageerhebung und über diesen Zeitraum hinaus angefochten,
so bemisst sich der Streitwert des Klageverfahrens nach dem streitig gebliebenen Kindergeld für die Zeit vor Klageerhebung
zuzüglich des Kindergeldes ab Klageerhebung, das im Normalfall in Höhe eines Jahresbetrags anzunehmen ist.
Der Gegenstandswert für das Einspruchsverfahren bemisst sich nach den bis zur Einspruchseinlegung rückständigen Kindergeldbeträgen
zuzüglich eines Jahreswerts ab Einspruchsentscheidung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): VAAAB-07310
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 14.08.2000 - 14 K 6470/98 Kg
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.