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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 14 K 6256/96 Kg

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3EStG § 33bEStDV § 65 DA.FamEStG 63.3.6.2 DAFamEStG 63.3.6.4 EStR R 180d Abs. 2EStR R 180d Abs. 3 Satz 6

Behinderungsgrad i.H.v. 50% nach MdE-Tabellen bei Drogenabhängigkeit des Kindes bedeutet i.d.R. Unfähigkeit zum Selbstunterhalt durch Erwerbsfähigkeit

Leitsatz

1. Der Nachweis der Behinderung eines Kindes als Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld bedarf nicht notwendig eines Feststellungsbescheides nach dem Schwerbehindertengesetz.

2. Die MdE-Tabellen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung begründen einen Anscheinsbeweis für den mindestens bei 50 v.H. liegenden Behinderungsgrad eines Drogenabhängigen.

3. Bei einem derartigen Behinderungsgrad nicht erwerbstätiger Betroffener ist erfahrungsgemäß von der Unfähigkeit zum Selbstunterhalt durch Erwerbstätigkeit auszugehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
YAAAB-07309

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 18.02.1999 - 14 K 6256/96 Kg

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