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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 14 K 5406/99 Kg EFG 2000 S. 692

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a, EStG § 66 Abs. 2

Kindergeld auch für den Einberufungsmonat zum Zivildienst, wenn im selben Monat die mündliche Abiturprüfung stattfindet

Leitsatz

Der Kindergeldanspruch für den Monat, in dem die Schulausbildung mit dem Abschluss der mündlichen Abiturprüfung endet, besteht auch dann, wenn das Kind - unter Freistellung für den Prüfungstag - am ersten Tag dieses Monats zum Zivildienst einberufen wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 798 Nr. 15
EFG 2000 S. 692
UAAAB-07306

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 14.03.2000 - 14 K 5406/99 Kg

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