Progressionsvorbehalt und Besteuerungsrecht nach DBA-Japan bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht unter Einbeziehung
nicht steuerpflichtiger ausländischer Einkünfte
Leitsatz
1. Die Anwendung des Progressionsvorbehalts auf nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegende Einkünfte, die ein britischer
Staatsangehöriger vor seinem Zuzug nach Deutschland und der ab diesem Zeitpunkt einsetzenden unbeschränkten Steuerpflicht
im gleichen Veranlagungszeitraum in Japan erzielt hat, erfordert keine ausdrückliche Gestattung nach dem DBA, entspricht dem
Grundsatz der Besteuerung nach dem Welteinkommen und unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (Anschluss an , BFHE 1997, 495).
2. Eine solche Bemessung des Steuersatzes kann jedenfalls in Zuzugsfällen keine versteckte Diskriminierung nach der Staatsangehörigkeit
beinhalten.
Fundstelle(n): LAAAB-07293
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.12.2002 - 14 K 2426/98 E
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