Ablehnung der Erteilung einer Freistellungsbescheinigung
Leitsatz
1. Die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung bzgl. des Steuerabzugs bei Bauleistungen kann wegen der künftigen Gefährdung
des Steueranspruchs versagt werden, wenn der Steuerpflichtige seinen ertragsteuerlichen Erklärungspflichten wiederholt nicht
nachgekommen ist und nachhaltige Ertragsteuerrückstände bestehen. Die Vernachlässigung steuerlicher Pflichten in anderen Bereichen
kann dabei als Indiz gewürdigt werden.
2. Der Rückgriff auf die Verletzung steuerlicher Pflichten vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung
im Baugewerbe stellt keine unechte Rückwirkung i. S. tatbestandlicher Rückanknüpfung dar; es handelt sich lediglich um Beurteilungsgrundlagen
für die Prognose der Finanzbehörde.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1507 Nr. 24 EFG 2002 S. 1604 EFG 2002 S. 1604 Nr. 24 RAAAB-07291
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 22.08.2002 - 14 K 1418/02 E