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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 14 K 1418/02 E EFG 2002 S. 1604

Gesetze: EStG § 48b Abs. 1 Satz 1, EStG § 48 b Abs. 1 Satz 2, GG Art. 20 Abs. 3

Ablehnung der Erteilung einer Freistellungsbescheinigung

Leitsatz

1. Die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung bzgl. des Steuerabzugs bei Bauleistungen kann wegen der künftigen Gefährdung des Steueranspruchs versagt werden, wenn der Steuerpflichtige seinen ertragsteuerlichen Erklärungspflichten wiederholt nicht nachgekommen ist und nachhaltige Ertragsteuerrückstände bestehen. Die Vernachlässigung steuerlicher Pflichten in anderen Bereichen kann dabei als Indiz gewürdigt werden.

2. Der Rückgriff auf die Verletzung steuerlicher Pflichten vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe stellt keine unechte Rückwirkung i. S. tatbestandlicher Rückanknüpfung dar; es handelt sich lediglich um Beurteilungsgrundlagen für die Prognose der Finanzbehörde.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1507 Nr. 24
EFG 2002 S. 1604
EFG 2002 S. 1604 Nr. 24
RAAAB-07291

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 22.08.2002 - 14 K 1418/02 E

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