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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 11 V 6077/02 A (E)

Gesetze: EStG § 2 Abs. 3 § 2 Abs. 7 § 10d Abs. 1 GGArt. 3 Abs. 1 FGO § 69 Abs. 3

Aussetzung der Vollziehung aufgrund ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 3 Sätze 3 ff. EStG 1999

Leitsatz

Die Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des vertikalen Verlustausgleichs ist unter dem Gesichtspunkt der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ernstlich zweifelhaft, soweit das verfügbare Jahreseinkommen des Steuerpflichtigen durch tatsächlich abgeflossene ”echte” Verluste gemindert worden ist.

Fundstelle(n):
XAAAB-07250

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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 06.01.2003 - 11 V 6077/02 A (E)

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