Aufwendungen für berufsbegleitende universitäre Lehrveranstaltungen als vorab entstandene Werbungskosten
Leitsatz
Aufwendungen einer Medizinisch-technischen-Assistentin (MTA) für die Teilnahme an einem der Weiterbildung von Lehrpersonen
an Schulen des Gesundheitswesens dienenden universitären Studiengang, dessen Abschluss durch ein "Weiterbildungszertifikat"
weder zur Führung eines akademischen Grades oder einer geschützten Berufsbezeichnung berechtigt noch gesetzliche Voraussetzung
für die Tätigkeit als Lehr-MTA ist, können als Fortbildungskosten zum Werbungskostenabzug berechtigen.
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 1073 Nr. 20 EFG 2000 S. 1063 OAAAB-07240
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 18.07.2000 - 11 K 7822/97 E
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