Anschaffungskosten der im Wege der Realteilung der
Erbengemeinschaft auf einen Erben übertragenen
Grundstücksanteile
Leitsatz
1. Werden den Mitgliedern einer
Grundstücksgemeinschaft als Erben zugefallene Grundstücksanteile
zunächst in ungeteilter zweigliedriger Erbengemeinschaft verwaltet und
sodann im Wege der Realteilung auf einen der Erben übertragen, so
führt die Übernahme von dem Erblasser zuzurechnenden Schulden nicht
zu Anschaffungskosten, da diese Nachlassverbindlichkeiten darstellen.
2. Die über den Wert des
Erbanteils hinausgehende Übernahme der von der Erbengemeinschaft zur
Finanzierung von Verwaltungskosten aufgenommenen Darlehen mit dem dem
weichenden Erben zuzurechnenden Anteil ist demgegenüber nach Aufgabe der
sogenannten Einheitstheorie als Anschaffungsaufwand zu beurteilen.
3. Gleiches gilt für die
Übernahme von Verbindlichkeiten, die der weichende Erbe zur
Baufinanzierung für seine nicht aus Erbschaft erlangten
Grundstücksanteile begründet hat.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1031 NAAAB-07236
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 11.04.2001 - 11 K 701/98 E
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