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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 678/99 E

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 21 Abs. 2 Satz 2

Keine Anwendung des § 21 Abs. 2 EStG bei nicht normtypischem Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

Leitsatz

Bei der Vermietung eines Wohngrundstücks zu einem unter 50% der ortsüblichen Marktmiete liegenden Entgelt kann die Nutzungsüberlassung nur dann unter Verzicht auf die Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt werden, wenn die Bedingungen der Nutzungsüberlassung grundsätzlich marktüblichen Gegebenheiten und damit normtypischem Verhalten entsprechen. Daran fehlt es, wenn die Kostenmiete das 4-fache der am Markt erzielbaren Miete beträgt und die langfristig ohne Anpassungsmöglichkeiten vereinbarte Mietzahlung im wesentlichen nur die Nebenkosten abdeckt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1153 Nr. 19
JAAAB-07233

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 10.04.2003 - 11 K 678/99 E

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