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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 3786/00 F EFG 2003 S. 1544

Gesetze: EStG § 16 Abs. 1, EStG § 16 Abs. 3

Abgrenzung zwischen Betriebsaufgabe und Betriebsunterbrechung

Leitsatz

Endet die durch eine Betriebsverpachtung begründete Betriebsaufspaltung zwischen einer KG und einer GmbH durch Einstellung der werbenden Tätigkeit der Betriebsgesellschaft und Verpachtung der wesentlichen Betriebsgrundlagen (Verkaufsflächen) an eine Vielzahl von Drittunternehmen, so liegt hierin keine zur Realisierung eines Aufgabegewinns führende Betriebsaufgabe, sondern eine Betriebsunterbrechung, wenn die KG kurzfristig durch Aufnahme der GmbH als Komplementärin in eine gewerblich geprägte Personengesellschaft umstrukturiert werden soll.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1444 Nr. 24
EFG 2003 S. 1544
EFG 2003 S. 1544 Nr. 21
INF 2003 S. 845 Nr. 22
FAAAB-07217

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 14.08.2003 - 11 K 3786/00 F

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