Kindergeldschädliche Aushilfstätigkeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
Leitsatz
Einkünfte aus einer zur Überbrückung der Wartezeit für die Zulassung zum Studium ausgeübten Erwerbstätigkeit mit einer Wochenarbeitszeit
von 30 Stunden sind bei der jahresbezogenen Grenzbetragsberechnung nicht zu berücksichtigen, soweit sie in gleicher Weise
wie eine Vollzeitbeschäftigung den ausbildungstypischen Unterhaltsbedarf des Kindes und die damit verbundene Minderung der
steuerlichen Leistungsfähigkeit der Eltern entfallen lassen.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 936 EFG 2003 S. 936 Nr. 13 INF 2003 S. 448 Nr. 12 LAAAB-07199
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 03.04.2003 - 10 K 7775/00 Kg
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