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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 10 K 666/99 H (L) EFG 2003 S. 4

Gesetze: AO § 34 Abs. 1AO § 69 KO § 30 Nr. 1 Halbsatz 2 KO § 30 Nr. 2

Keine Geschäftsführerhaftung bei ungerechtfertigter Vorabauskehr von Beträgen durch die Finanzbehörde an die GmbH

Leitsatz

1. Die unberechtigte Auskehr einer Steuerzahlung aufgrund Konkursanfechtung begründet keinen Schaden, der die Inhaftungnahme des Geschäftsführers der Steuerschuldnerin rechtfertigen könnte.

2. Die - von einer bloßen Zahlungsstockung abzugrenzende - Zahlungsunfähigkeit des Steuerschuldners wird der Finanzbehörde noch nicht durch die verspätete Erfüllung eines Steueranspruchs i.H.v. 11% der schuldnerischen Gesamtverbindlichkeiten bekannt.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 308 Nr. 5
EFG 2003 S. 4
EFG 2003 S. 4 Nr. 1
RAAAB-07197

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 19.09.2002 - 10 K 666/99 H (L)

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