Einkünfteerzielungsabsicht bei kreditfinanzierter Leibrentenversicherung gegen Einmalbetrag mit aufschiebend bedingter Hinterbliebenenrente
Leitsatz
1. Bei einer kreditfinanzierten Leibrente gegen Einmalbetrag ist für die Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht auch der
Ertragsanteil einer aufschiebend durch den Tod des Versicherungsnehmers bedingten Hinterbliebenenrente einzubeziehen, soweit
die hierfür maßgebende statistische Lebenserwartung die des Versicherungsnehmers übersteigt. Rentenbeginn für die Hinterbliebenenrente
ist in diesem Fall das statistische Sterbejahr des Versicherungsnehmers.
2. Die Fremdfinanzierung der Darlehenszinsen für die Einmalzahlung rechtfertigt nicht die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs.
3. Eine im Zusammenhang mit der Vermittlung einer kreditfinanzierten Leibrentenversicherung gezahlte Konzeptgebühr muss auf
die als Werbungskosten abziehbaren Finanzierungskosten und die Anschaffungsnebenkosten des Rentenrechts aufgeteilt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 131 Nr. 3 EFG 2002 S. 840 JAAAB-07191
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 21.02.2002 - 10 K 5523/96 E
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