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Doppelbesteuerung; | Anwendung des DBA-Schweiz auf die Beteiligung eines Kommanditisten an der Komplementär-GmbH (Art. 10 DBA-Schweiz)
Dem sind folgende Leitsätze beigegeben: (1) Für die tatsächliche Zugehörigkeit eines WG zu einer Betriebsstätte i. S. des Art. 10 Abs. 7 Satz 1 DBA-Schweiz kann nicht auf die Regelung des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG abgestellt werden. (2) Die Beteiligung an einer Komplementär-GmbH gehört dann tatsächlich zu einer inländ. Betriebsstätte i. S. des Art. 10 Abs. 7 Satz 1 DBA-Schweiz, wenn sie in einem funktionalen Zusammenhang zu einer in der Betriebsstätte ausgeübten Tätigkeit steht und sich deshalb die Beteiligungserträge als Nebenerträge der aktiven Betriebsstättentätigkeit darstellen. (3) Ist die Tätigkeit einer inländ. Komplementär-GmbH ausschließlich oder fast ausschließlich auf die Geschäftsleitung einer nur im Inland tätigen GmbH & Co. KG beschränkt, so gehört die Beteiligung eines Kommanditisten an der GmbH tatsächlich zu der inländ. Betrie...