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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 10 K 2408/00 G EFG 2003 S. 763

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1 Satz 1HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4BGB § 446 Satz 1II.WoBauG § 33 Abs. 1 II. WoBauG § 33 Abs. 3

Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Grundstücksverkäufen unter der aufschiebenden Bedingung der Auszahlung öffentlicher Mittel

Leitsatz

Kaufpreisforderungen aus durch die Bewilligung zinsverbilligter Wohnungsbaudarlehen aufschiebend bedingten Grundstücksveräußerungen führen nicht bereits im Zeitpunkt des Übergangs von Besitz, Nutzungen und Lasten zur Gewinnrealisierung, da die Preisgefahr erst bei Wirksamkeit des Vertrages übergehen kann und die Forderungen aufgrund der vom Verkäufer nicht zu beherrschenden Darlehensbewilligung auch wirtschaftlich mit über das normale Gewährleistungs- und Ausfallrisiko hinausgehenden Unwägbarkeiten behaftet sind.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 763
EFG 2003 S. 763 Nr. 11
KÖSDI 2003 S. 13786 Nr. 7
UAAAB-07183

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 20.02.2003 - 10 K 2408/00 G

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