Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 10 K 1599/98 H (U) EFG 2002 S. 1343

Gesetze: AO § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, AO § 170 Abs. 2 Nr. 1, AO § 171 Abs. 4, AO § 191 Abs.1, BGB § 421, BGB § 427, BGB § 705, BGB § 730

Haftung für Umsatzsteuer bei befristeter BGB-Gesellschaft

Leitsatz

1. Der Gesellschafter einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann nicht als Gesamtschuldner für Umsatzsteuern in Haftung genommen werden, die nach dem Ablauf der vertraglichen Befristung der Gesellschaft entstanden sind und nicht deren Abwicklung betreffen.

2. Eine einverständliche Verlängerung des Bestehens der GbR unter Abweichung von dem gesellschaftsvertraglichen Schriftformerfordernis kann nicht aus der widerspruchslosen Hinnahme eines Gewinnfeststellungsbescheids und der Hinzuziehung zum Einspruchsverfahren des Mitgesellschafters für einen nachfolgenden Veranlagungszeitraum gefolgert werden. Hierdurch wird auch keine Rechtsscheinhaftung begründet. Gleiches gilt für die Angabe eines späteren Erlöschenszeitpunktes gegenüber dem Gewerbeamt.

3. Die Verjährung des Umsatzsteueranspruchs gegen eine zwischenzeitlich aufgelöste GbR kann durch eine fälschlich an einen früheren Mitgesellschafter als deren Gesamtrechtsnachfolger gerichtete Prüfungsanordnung nicht gehemmt werden.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1343
KAAAB-07182

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 04.06.2002 - 10 K 1599/98 H (U)

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen