Abfindung wegen Auflösung des Arbeitsverhältnisses infolge erfolgreicher Kandidatur um politisches Amt nicht steuerbegünstigt
Einkommensteuer 19..
Leitsätze
Eine Abfindung ist in voller Höhe nach dem Normaltarif zu besteuern, wenn ein Arbeitnehmer erfolgreich für ein politisches
Amt kandidiert hat, dieses Amt mit der Fortsetzung des Dienstverhältnisses unvereinbar ist, deswegen das Arbeitsverhältnis
aufgelöst wird und die Auflösung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer damit selbst mitverursacht worden ist.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Fundstelle(n): SAAAB-07162
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Bremen, Urteil v. 18.08.1999 - 499016K 3
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.