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Finanzgericht Bremen Urteil v. - 3 K 155/01 EFG 2003 S. 364

Gesetze: AO 1977 § 181 Abs. 5 S. 1, AO 1977 § 181 Abs. 5 S. 2, AO 1977 § 181 Abs. 1 S. 1, AO 1977 § 169, GewStG § 10a S. 2

Änderbarkeit des Feststellungsbescheids über den vortragsfähigen Gewerbeverlust trotz Feststellungsverjährung

Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den

Leitsatz

Ist die Frist für die Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes abgelaufen, kann der Bescheid gleichwohl geändert werden, wenn für den Erlass des Gewerbesteuermessbescheids Festsetzungverjährung für die Folgejahre, unabhängig davon, ob diese Folgejahre unmittelbar an das Jahr der Entstehung des Verlustes anknüpfen oder nicht, noch nicht für alle Feststellungsbeteiligte eingetreten ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 364
EFG 2003 S. 364 Nr. 6
RAAAB-07158

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Finanzgericht Bremen, Urteil v. 24.10.2002 - 3 K 155/01

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