Änderbarkeit des Feststellungsbescheids über den
vortragsfähigen Gewerbeverlust trotz Feststellungsverjährung
Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf
den
Leitsatz
Ist die Frist für die
Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes abgelaufen, kann der
Bescheid gleichwohl geändert werden, wenn für den Erlass des
Gewerbesteuermessbescheids Festsetzungverjährung für die Folgejahre,
unabhängig davon, ob diese Folgejahre unmittelbar an das Jahr der
Entstehung des Verlustes anknüpfen oder nicht, noch nicht für alle
Feststellungsbeteiligte eingetreten ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 364 EFG 2003 S. 364 Nr. 6 RAAAB-07158
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Online-Dokument
Finanzgericht Bremen, Urteil v. 24.10.2002 - 3 K 155/01
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