Freiberuflichkeit eines als Verwalter im Gesamtvollstreckungsverfahren tätigen Rechtsanwalts
Gewerbesteuermeßbetrag 1995
Leitsätze
Ein Rechtsanwalt, der die Aufgaben eines Verwalters im Gesamtvollstreckungsverfahren nach der Gesamtvollstreckungsordnung
wahrnimmt, übt einen freien Beruf aus.
Der Bescheid vom für 1995 über den einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrag und die Einspruchsentscheidung vom
, soweit sie diesen Bescheid betrifft, werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Fundstelle(n): XAAAB-07156
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Online-Dokument
Finanzgericht Bremen, Urteil v. 25.03.1999 - 398107K 1
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