Schulderlass und Sanierungsabsicht als Voraussetzungen für einen steuerfreien Sanierungsgewinn
Leitsatz
1. Ein Schulderlass als Voraussetzung für einen steuerfreien Sanierungsgewinn i.S. des § 3 Nr.66 EStG liegt nicht vor, wenn
die Freistellung des zu sanierenden Unternehmens von einer Verpflichtung im Rahmen eines Leistungsaustauschs erfolgt. Daher
liegt kein steuerfreier Sanierungsgewinn vor, wenn der aus einer KG ausscheidende Komplementär auf einen Rentenanspruch gegenüber
der KG verzichtet, im Gegenzug aber sein weitaus höheres negatives Kapitalkonto bei der KG nicht ausgleichen muss.
2. Der im Hinblick auf ihre Gesamtforderungen eher geringfügige Verzicht der bisherigen Hausbank auf einen Teil ihrer Forderungen
gegenüber einem sanierungsbedürftigen Unternehmen ist mangels Sanierungsabsicht der Bank nicht nach § 3 Nr.66 EStG begünstigt,
wenn es der Hausbank ersichtlich nicht auf die Sanierung des Unternehmens, sondern auf eine vollständige Beendigung der Geschäftsbeziehungen
mit dem Unternehmen und auf die Vermeidung größerer Verluste aus ihrem Kreditengagement in der Zukunft ankommt.
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