Keine Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG bei Ablösung einer laufenden betrieblichen Rentenzahlungsverpflichtung
durch Zahlung einer einmaligen Abfindung
Einkommensteuer 1998
Leitsätze
Wird die dauernde Rentenzahlungsverpflichtung einer GmbH an die Witwe eines Gesellschafters durch eine Einmalzahlung abgelöst,
so dass sich die Abfindungsvereinbarung als schlichte Änderung der Zahlungsmodalität erweist, scheidet die Annahme einer ermäßigt
zu besteuernden Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG aus.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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