Nicht fremdüblich abgeschlossener und durchgeführter Mietvertrag unter Angehörigen
Leitsatz
Ein Angehörigen-Mietvertrag ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn in dem verwendeten Einheitsmietvertrag lediglich die persönlichen
Angaben der Mietparteien, die Adresse des Mietobjekts, der Beginn des Mietverhältnisses und die Höhe des Mietzinses ausgefüllt
werden, alle anderen ergänzenden Angaben aber (u.a. Nebenkostenabrechnung, Zahlung der Miete, genau Bezeichnung der Wohnung
in dem Haus) offen bleiben und zudem auch die Durchführung des Vertrags nicht dem zwischen fremden Dritten Üblichen entspricht
(u.a. Finanzierung der vermieteten Wohnung durch den Sohn als Mieter, Verrechnung der Miete mit der Finanzierung, fehlende
Nebenkostenabrechnungen).
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.