Als technischer Redakteur tätiger Maschinenbautechniker nicht freiberuflich
Leitsatz
Ein gelernter Maschinenbautechniker, der nach 15 Jahren nichtselbständiger Tätigkeit in verschiedenen technischen Betrieben
nunmehr als selbständiger "technischer Redakteur" für seine Kunden Betriebs- und sonstige technische Anleitungen (z.B. Systemdokumentationen,
Einstellanweisungen, Bedienungshandbücher, Reparaturanleistungen, Montagehinweise) neu erstellt, umgestaltet oder überarbeitet,
übt keine ingenieurähnliche freiberufliche Tätigkeit aus. Das gilt insbesondere dann, wenn er nicht nachweisen kann, dass
seine Arbeit einen der Ingenieurtätigkeit vergleichbaren Schwierigkeitsgrad aufweist.