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BAG 28.06.2000 7 AZR 904/98

Kündigungsschutz; | Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und Abfindungsvergleich

Der betriebsbedingt gekündigte Arbeitnehmer kann einen Wiedereinstellungsanspruch haben, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ergibt. Diesem Anspruch können berechtigte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen. Diese können auch darin liegen, dass der Arbeitgeber den in Betracht kommenden Arbeitsplatz schon wieder mit einem anderen Arbeitnehmer besetzt und dabei berücksichtigt hat, dass der betroffene Arbeitnehmer aufgrund eines Prozessvergleichs eine hohe Abfindung erhält. Der Prozessvergleich kann nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn er im Wege der Anpassung nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage beseitigt ist ().

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