Kindergeldberechtigter bei getrennt unter Beibehaltung des
bisherigen gemeinsamen Wohnsitzes lebenden Eltern
Objektive
Beweislast über das tatsächliche Vorliegen von zur Aufhebung eines
Kindergeldbescheids führenden Tatsachen i. S. d.
§ 70 Abs. 2 EStG
Familienleistungsausgleich
Leitsatz
1. Wohnen getrennt lebende Eltern mit
ihrem Kind in der bisherigen Familienwohnung, kann weiterhin eine gemeinsame
Haushaltsführung zwischen dem Kind und dem bisher kindergeldberechtigten
und den Familienwohnsitz später verlassenden Elternteil vorliegen.
2. Hebt die Familienkasse die
Festsetzung des Kindergeldes gegenüber der Mutter wegen der vom Vater des
Kindes behaupteten Beendigung des örtlichen Zusammenlebens der Mutter mit
dem Kind aufgrund deren Auszugs aus dem bisher gemeinsam bewohnten
Einfamilienhaus auf, obliegt der Behörde die objektive Beweislast, ob die
für die Änderung des begünstigenden Bescheids erforderlichen
tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen. Der Nachteil der Ungewissheit ist
der Behörde aufzuerlegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 479 EFG 2002 S. 479 Nr. 8 TAAAB-07072
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Online-Dokument
Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil v. 05.12.2001 - 6 K 289/98
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