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FINANZGERICHT DES LANDES BRANDENBURG Urteil v. - 6 K 2483/00 EFG 2001 S. 904

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 11 Abs 1 S 1

Maßgeblichkeit des tatsächlichen Zuflusses für die Zurechnung des von einem wehrdienstleistenden Kind vereinnahmten Entlassungsgeldes im Rahmen der Grenzbetragsberechnung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

Leitsatz

Das einem Kind im Monat der Beendigung seines Wehrdienstes gezahlte Entlassungsgeld ist im Rahmen der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG --entgegen der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs DA 63.4.2.3 Abs. 2 Nr. 10, BStBl I 2000, 635-- dem Monat des tatsächlichen Zuflusses i.S. des § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG und damit einem sog. Kürzungsmonat zuzurechnen.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 904
IAAAB-07067

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FINANZGERICHT DES LANDES BRANDENBURG, Urteil v. 20.03.2001 - 6 K 2483/00

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