Förderung eines auf fremden Grund und Boden errichteten Gebäudes nach § 10e EStG
Wirtschaftliches Eigentum wegen Nutzungsberechtigung bis zum voraussichtlichen Wertverzehr des Gebäudes bzw. beim Bestehen
eines Ausgleichsanspruchs bei Ende der Nutzungsüberlassung
Leitsatz
Wer auf fremden Grund und Boden ein Gebäude errichtet und zu eigenen Wohnzwecken nutzt, kann als wirtschaftlicher Eigentümer
des Gebäudes und damit zur Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung nach § 10e EStG berechtigt sein, wenn die voraussichtliche
Dauer der Nutzungsberechtigung des Grundstücks --hier: 35-jährige Pachtzeit-- mit der Nutzungsdauer des Gebäudes übereinstimmt
oder nach Ablauf des langjährigen schuldrechtlichen Nutzungsrechts ein Anspruch auf Entschädigung --hier: Restwertentschädigung--
gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer besteht.
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 1203 Nr. 22 EFG 2001 S. 680 OAAAB-07065
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FINANZGERICHT DES LANDES BRANDENBURG, Urteil v. 06.09.2000 - 6 K 2226/98 E
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