Kein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden
eines Auflösungsverlustes i. S. des § 17 Abs. 4 EStG
Einkommensteuer 1995
Leitsatz
Einen steuerlich nicht vorgebildeten
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH trifft kein grobes
Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO am nachträglichen
Bekanntwerden eines nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden
Auflösungsverlustes. Hatte der Gesellschafter-Geschäftsführer
einen Steuerberater mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung
beauftragt und diesem den Sachverhalt des Anteilsverlusts infolge der
Auflösung nicht mitgeteilt, liegt auch kein grob schuldhaftes Verhalten
des Steuerberaters vor, das dem Gesellschafter-Geschäftsführer wie
eigenes Verschulden zuzurechnen wäre.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 377 EFG 2002 S. 377 Nr. 7 YAAAB-07040
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Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil v. 29.11.2001 - 5 K 583/00
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