Ausbildungsfreibetrag: Keine Verrechnung von Ausbildungsbeihilfen aus öffentlichem Mitteln mit negativen Einkünften aus nichtselbständiger
Arbeit
Leitsatz
§ 33a Abs. 2 Satz 2 EStG unterscheidet ausdrücklich zwischen Einkünften und Bezügen einerseits und Ausbildungsbeihilfen aus
öffentlichen Mitteln andererseits. Bezüglich der Anrechnung auf den Ausbildungsfreibetrag nach Satz 1 ist eine Verrechnung
von negativen Einkünften (hier: aus nichtselbständiger Arbeit) und Bezügen des Kindes mit einer Ausbildungsbeihilfe aus öffentlichen
Mitteln (hier: Berufsausbildungsbeihilfe nach § 40 AFG) ausgeschlossen.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 368 XAAAB-07036
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FG DES LANDES BRANDENBURG, Urteil v. 26.10.2000 - 5 K 2143/99
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