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FG DES LANDES BRANDENBURG Urteil v. - 5 K 2143/99 EFG 2001 S. 368

Gesetze: EStG § 33a Abs 2 Satz 1 Nr 1, EStG § 33a Abs 2 Satz 2, AFG § 40

Ausbildungsfreibetrag: Keine Verrechnung von Ausbildungsbeihilfen aus öffentlichem Mitteln mit negativen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Leitsatz

§ 33a Abs. 2 Satz 2 EStG unterscheidet ausdrücklich zwischen Einkünften und Bezügen einerseits und Ausbildungsbeihilfen aus öffentlichen Mitteln andererseits. Bezüglich der Anrechnung auf den Ausbildungsfreibetrag nach Satz 1 ist eine Verrechnung von negativen Einkünften (hier: aus nichtselbständiger Arbeit) und Bezügen des Kindes mit einer Ausbildungsbeihilfe aus öffentlichen Mitteln (hier: Berufsausbildungsbeihilfe nach § 40 AFG) ausgeschlossen.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 368
XAAAB-07036

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG DES LANDES BRANDENBURG, Urteil v. 26.10.2000 - 5 K 2143/99

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