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Arbeitsförderung; | Arbeitslosengeld, wenn Ehegatte im Ausland lebt

Arbeitslosengeld nach der günstigen Leistungsgruppe C steht demjenigen Arbeitslosen zu, für den die Lohnsteuerklasse III maßgeblich ist (§ 111 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe c und § 113 AFG). In diese Lohnsteuerklasse wird ein Steuerpflichtiger, dessen Ehegatte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, nicht eingereiht (§ 38b Satz 2 Nr. 3 Buchst. a in Verb. mit § 1 Abs. 1 EStG); er kann daher Arbeitslosengeld lediglich nach der ungünstigeren Leistungsgruppe A beanspruchen. Demgegenüber bestimmt jedoch Artikel 68 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 1408/71, daß bei der Festsetzung der Leistungshöhe Familienangehörige, die im Gebiete eines anderen EG-Mitgliedstaates wohnen, in gleicher Weise zu berücksichtigen sind wie im Inland lebende Angehörige. Demnach haben Arbeitslose, deren Ehegatte im Ausland woh...

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