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FG des Landes Brandenburg Beschluss v. - 4 V 2526/02 EFG 2003 S. 790

Gesetze: EStG § 23 Abs. 1 Nr. 2EStG § 22 Nr. 2GG Art 3 Abs 1 StEntlG 1999/2000/2002 FGO § 69 Abs. 2 S. 2FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Keine Aussetzung der Vollziehung trotz ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Wertpapierspekulationsgewinnbesteuerung

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 FGO)

Einkommensteuer 2000

Leitsätze

Obwohl wegen schwerwiegender Kontrolldefizite ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften – auch nach der Änderung des § 23 Abs. 1 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 – bestehen, kann die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides wegen dem gegenüber dem Individualinteresse überwiegenden öffentlichen Interesse an einer geordneten Haushaltsführung nicht ausgesetzt werden.

Der Antrag wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Antragstellern auferlegt.

Die Beschwerde zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 790
EFG 2003 S. 790 Nr. 11
YAAAB-07001

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FG des Landes Brandenburg, Beschluss v. 12.02.2003 - 4 V 2526/02

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