Obwohl wegen schwerwiegender Kontrolldefizite ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Spekulationsgewinne
aus Wertpapiergeschäften – auch nach der Änderung des § 23 Abs. 1 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 – bestehen, kann die
Vollziehung des Einkommensteuerbescheides wegen dem gegenüber dem Individualinteresse überwiegenden öffentlichen Interesse
an einer geordneten Haushaltsführung nicht ausgesetzt werden.
Der Antrag wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Antragstellern auferlegt.
Die Beschwerde zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 790 EFG 2003 S. 790 Nr. 11 YAAAB-07001
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FG des Landes Brandenburg, Beschluss v. 12.02.2003 - 4 V 2526/02
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