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Finanzgericht des Landes Brandenburg Urteil v. - 3 K 1018/00 EFG 2001 S. 1482

Gesetze: EigZulG § 6 Abs 1 Satz 2, EigZulG § 4, EStG § 26 Abs 1

Keine Objektbeschränkung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 EigZulG für unentgeltlich an Angehörigen überlassene Wohnung

Leitsatz

1. Die Regelung über die Objektbeschränkung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 EigZulG, wonach Ehegatten Eigenheimzulage nicht gleichzeitig für zwei in räumlichem Zusammenhang belegene Objekte in Anspruch nehmen können, gilt nicht im Verhältnis zwischen der einem Angehörigen überlassenen Wohnung und der in räumlichem Zusammenhang mit dieser gelegenen, von den anspruchsberechtigten Ehegatten selbst genutzten Wohnung.

2. Ein räumlicher Zusammenhang wird allgemein angenommen, wenn beide Objekte durch geringfügige Baumaßnahmen verbunden werden können. Dies ist stets der Fall, wenn die Wohnungen nebeneinander oder untereinander liegen und betrifft vornehmlich Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung. Auch die Belegenheit mehrerer Wohnungen "unter einem Dach" ist schädlich.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 228 Nr. 4
EFG 2001 S. 1482
WAAAB-06971

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Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil v. 21.03.2001 - 3 K 1018/00

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