Antrag einer inländischen GmbH i.L. auf Gewährung von Prozesskostenhilfe
Beteiligtenfähigkeit einer aufgelösten GmbH
Auslegungsfähigkeit einer Klageschrift
Leitsatz
1. Einer nach Ablehnung des Antrags auf Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens mangels Masse aufgelösten inländischen
GmbH kann für eine Klage gegen die Bescheide über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Verlusts zur Körperschaftsteuer
und die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 47 KStG keine Prozesskostenhilfe wegen fehlender allgemeiner
Interessen gewährt werden, wenn selbst bei einem Erfolg der Klage, die etwaigen Steuererstattungen die Massekosten nicht übersteigen
würden und mithin die Gläubiger der GmbH keine Befriedigung erlangen könnten.
2. Ausführungen zur Erfolgsaussicht der Klage: Beteiligtenfähigkeit einer liquidierten GmbH; Zulässigkeit der vom Liquidator
der GmbH in "Ich-Form" abgefassten Klageschrift, die jedoch eindeutig erkennen lässt, dass sich die Klage gegen die gegenüber
der GmbH ergangene Einspruchsentscheidung richtet.
Fundstelle(n): RAAAB-06964
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Online-Dokument
FINANZGERICHT DES LANDES BRANDENBURG, Beschluss v. 18.04.2000 - 2 S 1762/97 PKH
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