Umsatzabhängige Tantieme an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer
Gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 47 KStG zum und
Leitsatz
1. Die Zahlung einer umsatzabhängigen Tantieme an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer durch eine sich in
der Aufbauphase befindliche Kapitalgesellschaft führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn die Vertragsparteien
nicht eine klare und im Vorhinein getroffene Begrenzung der Aufbauphase vereinbart haben.
2. Eine umsatzbezogene Tantieme ist nicht allein schon deswegen im Hinblick auf § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG steuerlich anzuerkennen,
weil die Gesamtausstattung des Geschäftsführers angemessen ist.
3. Eine in lediglich engen Grenzen steuerlich anzuerkennende umsatzabhängige Tantieme kommt allenfalls bei den Geschäftsführern
in Betracht, die vorrangig für den Vertrieb zuständig sind. Dagegen entfallen betriebliche Gesichtspunkte im Regelfall
für eine Umsatztantieme bei einem Geschäftsführer, der für den Gesamtbetrieb verantwortlich ist.
Fundstelle(n): DAAAB-06960
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Online-Dokument
Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil v. 30.08.2000 - 2 K 891/98 K, G, F
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