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Bundesbank; | Erhöhung des Diskontsatzes
Die Deutsche Bundesbank hat mit Mitteilung 5003/92 v. (BAnz Nr. 133 v. ) mitgeteilt, daß der Zentralbankrat durch Beschluß vom mit Wirkung vom den Diskontsatz auf 8 3/4 % festgesetzt hat. Der Lombardsatz und damit auch der Zinssatz der Deutschen Bundesbank für Kassenkredite bleiben unverändert. Diese Mitteilung gilt als Bekanntmachung über den Diskontsatz gemäß Artikel 48 Abs. 1 Nr. 2 und Artikel 49 Nr. 2 WG sowie Artikel 45 Nr. 2 und Artikel 46 Nr. 2 SchG.