Organisatorische Unterstützung des Blutspendendienstes der
DRK GmbH durch einen DRK-Kreisverband als wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb
Satzungszweck
„Rotkreuzblutspende”
Körperschaftsteuer 1997
und Gewerbesteuermessbetrags 1997
Leitsatz
1. Unterstützt ein DRK
Kreisverband die rechtlich selbständige DRK GmbH entgeltlich bei der
organisatorischen Durchführung von Blutspendeaktionen (Bekanntmachung der
Aktion, Raumbereitstellung, Lebensmittel- und Getränkeverteilung,
Betreuung der Blutspender), ohne jedoch die Verwendung des Blutes beeinflussen
zu können, handelt es sich um einen steuerlich schädlichen
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
2. Zweifel, ob der Satzungszweck
„Rotkreuzblutspende” den Anforderungen an die Bestimmtheit einer
Satzung i.S. des § 60 AO 1977 entspricht.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 121 EFG 2002 S. 121 Nr. 3 EAAAB-06951
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil v. 17.10.2001 - 2 K 2766/99
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