Verzicht auf Urlaubstage im Zusammenhang mit der Freistellung
zur Teilnahme an einem Fortbildungsstudium führt nicht zu
Werbungskosten
Leitsatz
Werden Arbeitnehmer für ein
Fortbildungsstudium vom Arbeitgeber freigestellt gegen Zahlung von
jährlich 4700 DM oder Anrechnung der Freistellung auf den jährlichen
Urlaubsanspruch mit 12 Urlaubstagen, und entscheidet sich ein Arbeitnehmer
für den Verzicht auf Urlaub, stellt dieser --arbeitsrechtlich unwirksame,
steuerrechtlich aber zu beachtende Verzicht keine zu Werbungskosten
führende Ausgabe in Geldeswert dar. Die unterschiedliche steuerrechtliche
Behandlung der Arbeitnehmer, die den Betrag von 4700 DM zahlen und der
Arbeitnehmer, die sich für den Urlaubsverzicht entscheiden, verletzt nicht
den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 886 PAAAB-06943
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FINANZGERICHT DES LANDES BRANDENBURG, Urteil v. 11.04.2001 - 2 K 1991/99
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