Erleichterte Voraussetzungen für die Annahme der
Nichtigkeit eines Umsatzsteuer-Schätzbescheides
Umsatzsteuer 1994
Leitsatz
1. In Abweichung von
,
BStBl. II 1993, 259 ff., setzt die
Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides neben einem objektiv besonders
schwerwiegenden Schätzungsfehler (z. B. Verkennung der tatsächlichen
Gegebenheiten, der wirtschaftlichen Zusammenhänge oder eine
nachlässige Vorgehensweise bei der Schätzung selbst) keine Subjekte
Benachteilungsabsicht des Sachbearbeiters gegenüber dem Steuerpflichtigen
voraus.
2. Für die Annahme der
Nichtigkeit eines Schätzbescheides reicht es vielmehr aus, wenn die
Finanzbehörde bei der Vornahme der Schätzung erkennbar einen
völlig anderen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, als er sich aus den
Steuerakten ergibt, sich die Schätzung als weit überhöht erweist
und der Steuerpflichtige durch sein Verhalten diesen Fehler nicht veranlasst
hat.
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. -1 Nr. 4 KAAAB-06936
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Finanzgericht Brandenburg, Urteil v. 27.01.1999 - 2 K 1760/97 U
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