Angemessenheit des Gehaltes eines für mehrere
Gesellschaften nebeneinander tätigen
Gesellschafter-Geschäftsführers
Körperschaftsteuer 1994 bis 1996
Gesonderte
Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gemäß
§ 47 KStG zum ,
und
Gesonderte Feststellung des verbleibenden
Verlustabzuges zur Körperschaftsteuer zum , und
Einheitlicher Gewerbesteuermessbetrag 1996
Gesondert Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den
, und
Leitsatz
Ist der
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH neben dieser Tätigkeit
auch noch als Geschäftsführer einer weiteren Gesellschaft tätig,
so ist dies im Rahmen der Angemessenheitsprüfung des
Geschäftsführergehalts zu berücksichtigen. Im Rahmen eines
externen Betriebsvergleichs ist dabei zunächst von einem
ausschließlich für ein Unternehmen tätigen
Geschäftsführer auszugehen. Das danach noch als angemessen erachtete
Jahresgehalt ist sodann nur mit dem Anteil anzusetzen, der dem Anteil der
für die zu beurteilende Gesellschaft geleisteten Arbeit an der
Gesamtarbeitszeit des Geschäftsführers entspricht. Soweit die
tatsächliche Vergütung den so ermittelten Höchstbetrag
übersteigt, ist sie unangemessen, und daher als verdeckte
Gewinnausschüttung anzusehen.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1405 EFG 2002 S. 1405 Nr. 21 MAAAB-06931
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Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil v. 20.08.2002 - 2 K 151/00
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