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Finanzgericht des Landes Brandenburg Urteil v. - 2 K 151/00 EFG 2002 S. 1405

Gesetze: KStG 1991 § 8 Abs. 3 S. 2, KStG 1996 § 8 Abs. 3 S. 2

Angemessenheit des Gehaltes eines für mehrere Gesellschaften nebeneinander tätigen Gesellschafter-Geschäftsführers

Körperschaftsteuer 1994 bis 1996

Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gemäß § 47 KStG zum , und

Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges zur Körperschaftsteuer zum , und

Einheitlicher Gewerbesteuermessbetrag 1996

Gesondert Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den , und

Leitsatz

Ist der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH neben dieser Tätigkeit auch noch als Geschäftsführer einer weiteren Gesellschaft tätig, so ist dies im Rahmen der Angemessenheitsprüfung des Geschäftsführergehalts zu berücksichtigen. Im Rahmen eines externen Betriebsvergleichs ist dabei zunächst von einem ausschließlich für ein Unternehmen tätigen Geschäftsführer auszugehen. Das danach noch als angemessen erachtete Jahresgehalt ist sodann nur mit dem Anteil anzusetzen, der dem Anteil der für die zu beurteilende Gesellschaft geleisteten Arbeit an der Gesamtarbeitszeit des Geschäftsführers entspricht. Soweit die tatsächliche Vergütung den so ermittelten Höchstbetrag übersteigt, ist sie unangemessen, und daher als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1405
EFG 2002 S. 1405 Nr. 21
MAAAB-06931

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Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil v. 20.08.2002 - 2 K 151/00

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