Erdienbarkeit einer dem beherrschenden Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH und dessen mitarbeitenden Ehefrau zugesagten
Pension unter Berücksichtigung der besonderen Umstände im Beitrittsgebiet; Pensionszusage ohne Probezeit
Leitsatz
1. Wird dem beherrschenden Gesellschaftergeschäftsführer einer im Januar 1991 im Beitrittsgebiet gegründeten Betriebs-GmbH
--der sein jahrzehntelang geführtes Einzelunternehmen an die GmbH verpachtet-- im November 1991 eine Pension mit Vollendung
des 65. Lebensjahres zu einem Zeitpunkt zugesagt, zu dem er bereits das 56. Lebensjahr vollendet hatte, muss der Pensionszusage
die steuerliche Anerkennung wegen Unterschreitens des zehnjährigen Erdienenszeitraums nicht versagt werden, wenn der Gesellschaftergeschäftsführer
über eine langjährige Branchenerfahrung verfügt und objektive Umstände, wie den politischen Besonderheiten in der DDR, dem
frühzeitigen Erwerb von betrieblichen Pensionsansprüchen entgegenstanden, so dass die Gesellschaft auch einem fremden Dritten
eine derartige Zusage dem Grunde nach erteilt hätte (hier: Ausführungen zur nur teilweisen betrieblichen Veranlassung der
Pensionszusage hinsichtlich der Höhe).
2. Führt die Ehefrau des beherrschenden Gesellschaftergeschäftsführers in der Betriebs-GmbH ihre bisher in dem Einzelunternehmen
ihres Ehegatten --dem nunmehrigen Besitzunternehmen-- jahrzehntelang ausgeübte Tätigkeit unverändert fort und erwirtschaftet
in dem von ihr alleinverantwortlich geleiteten Geschäftsbereich 60 v.H. des Umsatzes der Betriebs-GmbH, zwingt die ohne Probezeit,
kurz nach der Errichtung der GmbH zugesagte Pension nicht zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung.
3. Ausführungen zur steuerlichen Anerkennung einer der mitarbeitenden Ehefrau des beherrschenden Gesellschaftergeschäftsführers
im Alter von 55 Jahren bereits zur Vollendung des 60. Lebensjahres zugesagten Pension.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 708 RAAAB-06925
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FINANZGERICHT DES LANDES BRANDENBURG, Urteil v. 14.03.2001 - 2 K 1116/98 K, F, G
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