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Finanzgericht des Landes Brandenburg Beschluss v. - 2 V 2282/02 EFG 2003 S. 217

Gesetze: FördG § 4, EStG 1997 § 7a Abs. 4, EStG 1997 § 7 Abs. 2, KStG 1999 § 8 Abs. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Aussetzung der Vollziehung

SonderAfA nach Fördergebietsgesetz nach Wechsel von der degressiven zur linearen AfA unzulässig

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 FGO)

Körperschaftsteuer 2000

Leitsätze

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass mit der Wahl der degressiven Abschreibung die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen (hier: nach dem Fördergebietsgesetz) für das selbe Wirtschaftsgut ausgeschlossen ist. Maßgeblich ist die Entscheidung des Steuerpflichtigen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung. Auch nach Übergang zur linearen Abschreibung in einem späteren Wirtschaftsjahr sind keine Sonderabschreibungen zu gewähren.

Der Antrag wird abgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 217
EFG 2003 S. 217 Nr. 4
DAAAB-06921

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Finanzgericht des Landes Brandenburg, Beschluss v. 04.12.2002 - 2 V 2282/02

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