Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung mit
Selbstnutzungsvorbehalt
Einkommensteuer 1996
Leitsatz
1. Vereinbart der Bauherr eines nach
der Fertigstellung vermieteten Doppelhauses bei der Doppelhaushälfte, die
er an den Bauträger zur Nutzung als Musterhaus auf zwei Jahre
beschränkt, bis zur Veräußerung der letzten Wohneinheit auf dem
Bebauungsfeld vermietet, keine Vermietungsgarantie und weit mehr Abweichungen
von der in der Baubeschreibung genannten Bauausführung, kann eine von
vornherein alsbald beabsichtigte Eigennutzung anzunehmen sein.
2. In diesem Fall obliegt dem
Steuerpflichtigen die Feststellungslast für die
Einkünfteerzielungsabsicht.
3. Nach §§ 1, 3, 4
FördGG in Anspruch genommene Sonderabschreibungen sind in die Prognose, ob
bei einer aufgrund des Selbstnutzungsvorbehalts zeitlich befristeten
Vermietungstätigkeit ein Totalüberschuss zu erzielen ist,
einzubeziehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1210 Nr. 20 EFG 2003 S. 1310 EFG 2003 S. 1310 Nr. 18 MAAAB-06918
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Online-Dokument
FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 14.05.2003 - 2 K 761/00
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