Steuerbefreiung eines die ökologische Landwirtschaft
fördernden Vereins
Körperschaftsteuer und
Gewerbesteuermessbetrags 1993
Leitsatz
Die Tätigkeit
eines den organisch-biologischen Land- und Gartenbau betreibenden Vereins ist
nicht als die eines Berufsverbandes i.S. des § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG
anzusehen, wenn der Verein vordergründig die wirtschaftlichen
Einzelinteressen seiner Mitglieder vertritt, weil er sich für deren
Absatzinteressen einsetzt, indem er zum einen eine Gütesicherung durch
Entwicklung von Erzeugungsrichtlinien, Überwachung dieser Richtlinien und
Vergabe einer Betriebsnummer durchführt und zum anderen seine Mitglieder
individuell berät und betreut. Dem steht nicht entgegen, dass durch die
Vergabe des Gütezeichens das Vertrauen der Allgemeinheit in
ökologische Produkte gefördert wird.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1334 EFG 2003 S. 1334 Nr. 18 YAAAB-06914
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Online-Dokument
FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 02.07.2003 - 2 K 257/01
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