Abzugsfähigkeit freiwilliger Zahlungen einer eine
Mülldeponie betreibenden GmbH an Gemeinden
Einschränkung des Abzugsverbots von Geschenkaufwendungen bei
Kapitalgesellschaften
Körperschaftsteuer 1994
Leitsatz
1. Freiwillige Zahlungen, die die
eine Mülldeponie betreibende GmbH aus einem Strukturfond in
Abhängigkeit von der Menge und der Art des abgelagerten Mülls an die
Gemeinde leistet, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
2. Das Abzugsverbot für
betrieblich veranlasste Geschenkaufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1
EStG entfällt bei Kapitalgesellschaften, wenn die Zuwendungen beim
Empfänger ausschließlich betrieblich genutzt werden können.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 832 INF 2003 S. 402 Nr. 11 KÖSDI 2003 S. 13822 Nr. 8 OAAAB-06913
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Online-Dokument
Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil v. 19.03.2003 - 2 K 2408/00
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