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Finanzgericht des Landes Brandenburg Urteil v. - 2 K 2408/00 EFG 2003 S. 832

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 4, KStG § 8 Abs. 1

Abzugsfähigkeit freiwilliger Zahlungen einer eine Mülldeponie betreibenden GmbH an Gemeinden

Einschränkung des Abzugsverbots von Geschenkaufwendungen bei Kapitalgesellschaften

Körperschaftsteuer 1994

Leitsatz

1. Freiwillige Zahlungen, die die eine Mülldeponie betreibende GmbH aus einem Strukturfond in Abhängigkeit von der Menge und der Art des abgelagerten Mülls an die Gemeinde leistet, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.

2. Das Abzugsverbot für betrieblich veranlasste Geschenkaufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG entfällt bei Kapitalgesellschaften, wenn die Zuwendungen beim Empfänger ausschließlich betrieblich genutzt werden können.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 832
INF 2003 S. 402 Nr. 11
KÖSDI 2003 S. 13822 Nr. 8
OAAAB-06913

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Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil v. 19.03.2003 - 2 K 2408/00

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