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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 5 K 346/99 H EFG 2003 S. 1694

Gesetze: EStG 1990 § 3 Nr. 50, EStG 1990 § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG 1990 § 8 Nr. 1

Erstattung von Instandhaltungskosten für eigene Musikinstrumente der angestellten Musiker als steuerpflichtiger Arbeitslohn

Haftung für Lohnsteuer

Leitsätze

Im Gegensatz zu der Erstattung von Aufwendungen für verbrauchte Saiten, Rohre und Blätter, die wegen deren Eigenschaft als Hilfsstoffe und Betriebsstoffe als nicht steuerbarer Auslagenersatz eingestuft wird, handelt es sich bei der Erstattung von Kosten für die Instandhaltung eigener Instrumente, die angestellte Orchestermusiker erhalten, um Werbungskostenersatz und somit um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Der Arbeitnehmer wird durch Erlangung eines geldwerten Vorteils bereichert, da ihm als Eigentümer des Musikinstruments die entsprechenden Aufwendungen erspart bleiben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1694
EFG 2003 S. 1694 Nr. 23
ZAAAB-06905

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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 30.03.2000 - 5 K 346/99 H

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