Erstattung von Instandhaltungskosten für eigene Musikinstrumente der angestellten Musiker als steuerpflichtiger Arbeitslohn
Haftung für Lohnsteuer
Leitsätze
Im Gegensatz zu der Erstattung von Aufwendungen für verbrauchte Saiten, Rohre und Blätter, die wegen deren Eigenschaft als
Hilfsstoffe und Betriebsstoffe als nicht steuerbarer Auslagenersatz eingestuft wird, handelt es sich bei der Erstattung von
Kosten für die Instandhaltung eigener Instrumente, die angestellte Orchestermusiker erhalten, um Werbungskostenersatz und
somit um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Der Arbeitnehmer wird durch Erlangung eines geldwerten Vorteils bereichert, da ihm
als Eigentümer des Musikinstruments die entsprechenden Aufwendungen erspart bleiben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1694 EFG 2003 S. 1694 Nr. 23 ZAAAB-06905
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Online-Dokument
FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 30.03.2000 - 5 K 346/99 H
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